Auszug aus unserer Satzung

§ 1    Name und Sitz

 

(1) Der Verein führt den Namen Fördergemeinschaft Rippberger Kindergarten (FöRKi). Der Förderverein hat seinen Sitz in Rippberg. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

§ 2 Zweck

 

(1) Zweck des Fördervereins ist die Förderung der Kinder- und Jugendhilfe und Senioren Rippberg / Hornbach , sowie die ideelle und finanzielle Unterstützung des Rippberger Kindergarten.

 

(2) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Beschaffung von Mitteln durch Beiträge und Spenden sowie durch Veranstaltungen, die der Werbung für den geförderten Zweck dienen.

 

(3) Der Förderverein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke und Interessen.

 

(4) Mittel des Fördervereins dürfen nur für den satzungsgemäßen Zweck verwendetwerden. Die Mitglieder erhalten keine sonstige Zuwendungen aus Mitteln des Fördervereins. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung des Fördervereins keinerlei Entschädigung.

 

(5) Die Vereinsämter sind Ehrenämter.

 

§ 3  Steuerbegünstigung

 

(1) Der Verein verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke i.S. des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenverordnung (§ 51 ff AO). Er ist ein Fördervereini.S. von § 56 Nr. 1 AO, der seine Mittel ausschließlich zur Förderung der in § 2 Abs. 1 der Satzung genannten Körperschaften des öffentlichen Rechts verwendet.

 

Stand 5/2013

 

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